Wir bei FJD AG legen stets großen Wert auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webanwendungen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten unter www.gadget-productions.de und www.gadget-studio.de erfüllt die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102, sofern nicht ausdrücklich eine separate Erklärung vorliegt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf folgenden Standards und gesetzlichen Grundlagen:
Wir führen regelmäßig manuelle und automatisierte Tests nach dem BITV-Test durch. Dabei orientieren wir uns streng an den Prüfschritten der BITV 2.0 und den WCAG 2.2 AA.
Unsere internen Prüfungen umfassen u.a. Screenreader-Tests (NVDA), Tastaturnavigation, Farbkontrast-Prüfungen, Überprüfung der semantischen Strukturierung des HTML usw.
Die Ergebnisse unserer internen und externen Tests werden ausgewertet, um bestehende Barrieren zu identifizieren und kontinuierlich zu beheben.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Webseiten sind teilweise barrierefrei und erfüllt die meisten Anforderungen der BITV 2.0 und WCAG 2.2 AA. Es sind jedoch einige Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten daran, diese Punkte nach und nach zu verbessern.
Wir ermitteln den aktuellen Stand der Barrierefreiheit laufend durch unsere internen Tests sowie in Zusammenarbeit mit externen Testinstituten.
Falls Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit unserer Webanwendungen haben, können Sie uns gerne kontaktieren:
Da wir als kleines Unternehmen derzeit keine speziellen barrierefreien Kommunikationskanäle wie Gebärdentelefonie anbieten können, bemühen wir uns, schriftliche Anfragen per E-Mail oder Post besonders zügig zu beantworten. Falls eine telefonische Unterstützung benötigt wird, bieten wir eine Rückrufoption an. Wir beantworten Anfragen innerhalb von vier Wochen (§ 12b BGG) und setzen uns dafür ein, gemeldete Barrieren schnellstmöglich zu beheben oder alternative barrierefreie Lösungen bereitzustellen.
Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein oder innerhalb 4 Wochen keine Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen